Alkohol: Bier, Schnaps, Wein…

Die Legalisierung von Hanf als Rauschmittel ist in aller Munde. Von der Diskussion angestachelt, denke ich da aber auch unseren manchmal leichtfertigen Umgang mit Alkohol. Wie geht ihr damit um und habt ihr euch dazu selbst Regeln gegeben? Sprecht ihr darüber in eurer Leiterrunde? In diesem Artikel erkläre ich, was für wen erlaubt ist und auch was im Ausland zu beachten ist.

Das Gesetz

Das deutsche Jugendschutzgesetz ist da sehr eindeutig:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Ihr dürft also eure Gruppenkinder, sofern sie unter 16 Jahre alt sind, gar keinen Alkohol trinken lassen und wenn sie zwar schon 16 Jahre alt sind, aber noch keine 18 Jahre auf dem Buckel haben, dann dürfen sie nichts trinken, das spirituosenhaltig ist – also meist irgendeine Art Schnaps oder Branntwein enthält. Das sind zum Beispiel Whiskey, Wodka, Schnäpse und jegliche Art von Alkopops.

Interessant sind die Alkopops, denn so ein Alkopop kann zwar durchaus weniger Umdrehungen haben als ein Starkbier oder Wein, da ihm aber zum Beispiel Wodka zugesetzt wurde, darf er erst ab 18 Jahren konsumiert werden. Merke: Nicht die Umdrehungen sind ausschlaggebend, sondern der Inhalt.

Das gilt übrigens auch für Speisen. Ist in einem Produkt Alkohol in nicht unerheblicher Menge vorhanden, dann darf es auch nur an die entsprechende Altersklasse verkauft werden. Darunter fallen Lebensmittel mit mehr als 1 Vol.-% Alkohol. Damit sind diese Kirsch-Pralinen, die ihr alle kennt, erst ab 18 Jahren kauf- und essbar. Vielleicht hat der ein oder andere von euch da schon eine Überraschung an der Kasse erleben müssen.

Im Ausland

Vorsicht im Urlaub: Denn grundsätzlich gilt das deutsche Jugendschutzgesetz für Teilnehmer aus Deutschland auch im jeweiligen Urlaubsland – allerdings nur als Untergrenze. So gilt im Ausland die dort unter Umständen strengere Gesetzgebung. In Italien ist beispielsweise seit einigen Jahren Alkohol in jeglicher Form nur noch ab 18 Jahren erlaubt. Pech gehabt für alle, die schon 16 sind und in Italien gern mal ein Bier trinken würden. In Ländern, die eine großzügerige Gesetzgebung haben, gilt dann die härtere Gesetzgebung aus Deutschland. In Luxemburg darf man ab 16 Jahren zum Beispiel jeglichen Alkohol kaufen. Bist du mit einer deutschen Jugendgruppe unterwegs, darfst du dann aber – wegen des strengeren deutschen Jugendschutzes – trotzdem keinen Schnaps kaufen und konsumieren, sofern du noch keine 18 Jahre alt bist. Einen guten Überblick für den Jugendschutz im Ausland gibt übrigens diese Seite.

Die eigenen Regeln

Wichtig für den Umgang mit Alkohol sind klare Regelungen in deiner Leiter- oder Betreuerrunde. Ihr müsst euch ganz klar sein, was geht und was nicht. Dabei sind die Meinungen zu Alkohol in der Gruppenarbeit häufig sehr kontrovers. Ob ihr gar keinen Alkohol erlaubt oder nur für Betreuer und erst ab 22 Uhr, wenn die Teilnehmer alle im Bett sind. Klare Regeln sind nicht nur für die Teilnehmer wichtig, sondern auch für euch.

Bei den Fahrten, bei denen ich bisher mitgefahren bin, habe ich mich immer dafür eingesetzt, den Schnaps zu Hause zu lassen. Denn auch wenn der Spaß für alle Betreuer nicht zu kurz kommen soll, müssen wir als Aufsicht führende Personen stets die Lage unter Kontrolle halten können – und am nächsten Morgen meist auch noch früh aufstehen.

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