Die Krux mit den Fotos

Dieser Artikel beinhaltet nicht die Änderungen, die sich mit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 ergeben haben. Einige der hier aufgeführten Informationen sind daher veraltet.

Fotos sind in der Jugendarbeit ein ganz normaler Bestandteil. Mit Handys und Smartphones ist die Möglichkeit mal schnell ein Foto zu schießen eigentlich fast immer da. Aber was gibt es bei Fotografien zu beachten, wenn du welche machst oder verwendest? Wie sehen die Rechte der abgebildeten Personen und deine als Urheber überhaupt aus? Ich stelle euch heute das Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht in ganz verkürzter Form vor und stelle danach dar, wie man dennoch Bilder nutzen kann.

Bitte beachte: Mein Blog dient der Information und Wissensvermittlung, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Fragen. Daher kann ich bei diesem Artikel keine Gewähr auf Vollständigkeit und Korrektheit geben. Bitte beachte die Hinweise unter Rechtliches.

Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch hat in Deutschland das Recht an seinem eigenen Bild (§22 KunstUrhG). Er darf selbst bestimmen, ob ein von ihm gemachtes Bild veröffentlicht werden darf oder nicht. Beispielsweise darfst du bestimmen, ob ein Bild von dir auf der Homepage eurer Jugendorganisation veröffentlicht wird oder nicht. Der Verantwortliche der Homepage muss dich, mit ein paar weniger Ausnahmen, die wir später klären, also vorher ganz explizit um Erlaubnis fragen.

Das Recht am eigenen Bild schützt nach dem obigen Paragraphen aber nicht vor dem Erstellen einer Fotografie, sondern nur vor der Veröffentlichung. Ein guter Freund könnte also einfach so ein Foto von dir machen und es in sein eigenes Fotoalbum kleben, um es dem ein oder anderen auch einmal zu zeigen. Die deutsche Rechtssprechung hat unter Gewissen Umständen aber auch das Erstellen von Fotografien verboten, wenn dadurch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Und weil das Ganze nun so kompliziert würde, dass ich dir alles mögliche über Güter- und Interessenabwägung erzählen müsste, bleibt nur zu sagen: Wenn du ein Foto von jemanden machen willst, der das nicht wünscht, dann lasse es sein. Und natürlich darfst du nicht einfach so Fotos von schlafenden Menschen machen.

Urheberrecht

Alle Fotografien, die du selbst machst, sind durch das Urheberrecht geschützt und nur du allein als Fotograf besitzt dieses Recht. Als Urheber kannst du anderen Personen und auch Unternehmen oder Vereinen aber eine Erlaubnis – ein sogenanntes Nutzungsrecht – geben. Dann dürfen diese die Bilder nutzen. Das kannst du exklusiv machen (nur einer bekommt diese Rechte, dann darfst du die Bilder auch selbst nicht mehr nutzen oder anderen diese Rechte geben) oder nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen. Außerdem ist dafür nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag nötig. Gibst du eurem Webmaster also zum Beispiel einen USB-Stick mit einigen Bildern, damit er diese veröffentlicht, so reicht das schon aus.

Das, was ich da oben erklärt habe, das gilt natürlich nicht für dich, sondern auch für alle anderen. Wenn du also Bilder von anderen Personen nutzen willst, dann darfst du das erst einmal nicht. Nur dann, wenn der Urheber dir die explizite Erlaubnis dazu gibt, kannst du die Bilder nutzen. Das gilt also auch für Google Bilder und Fotoplattformen wie Flickr oder Wikimedia Commons.

Markenrecht

Logos sind meist nicht durch das Urheberrecht geschützt. Daher lassen sich die meisten Unternehmen diese noch einmal extra schützen. Das führt dazu, dass du die Logos der meisten Unternehmen nicht einfach so nutzen darfst. Also entweder sehr genau informieren oder lieber: Finger weg!

Auswirkungen auf die Jugendarbeit

Die beiden Rechte haben natürlich immense Auswirkungen auf die Jugendarbeit. Denn wenn das Zeug da oben nicht zu trocken erklärt war und du alles verstanden hast, dann weißt du nun, dass du nicht einfach so Bilder von anderen Personen machen darfst, wenn diese nicht einverstanden sind und du diese Bilder, selbst wenn du sie anfertigen durftest, nicht einfach verwenden darfst, wozu es dir beliebt. Außerdem darfst du auch fremde Fotografien, zum Beispiel aus diesem ominösen Internet, nicht einfach für deine Flyer oder eure Homepage verwenden. Was also tun?

Genehmigung einholen

Am besten holst du dir von deinen Gruppenkindern bzw. den Teilnehmern eine schriftliche Einverständnis ein, in welcher du darlegst, wozu die Fotos, die ihr so macht, verwendet werden. Da die Teilnehmer in der Jugendarbeit die Volljährigkeit natürlich häufig noch nicht erreicht haben, muss diese Einverständniserklärung von den Eltern unterschrieben werden. Sind die Teilnehmer bereits 14 Jahre alt, dann sollten auch diese unterschreiben. Also zwei Unterschriften! So eine Genehmigung musst du auch deinen Anmeldungen zu einer Ferienfreizeit beilegen, wenn nach der Freizeit eine Foto-CD verteilt werden soll. Auch einzelne Bilder, zum Beispiel das Gruppenfoto, darf nicht einfach so für die Presse verwendet werden.

Wichtig bei so einer Genehmigung ist immer, dass…

  1. …diese immer auch nicht gegeben werden kann. Es muss den Eltern also zum Beispiel durch ein Ankreuz-Feld die Möglichkeit gegeben sein, einer Nutzung der Bilder zu widersprechen. Dann darfst du die Bilder gar nicht verwenden und musst die Fotos, auf dem dieser Teilnehmer drauf ist, später löschen oder den Nutzer unkenntlich machen (dazu reicht häufig nicht ein „schwarzer Balken“ über den Augen).
  2. …diese Genehmigung nur für zukünftige Fotografien widerrufen werden kann. Ansonsten geht das nur bei schwerwiegenden Gründen. Dennoch empfehle ich diese Möglichkeit zu geben, schließlich geht es euch ja um das Wohl der Teilnehmer. Der Widerruf kann dann aber natürlich nur für zukünftliche Veröffentlichungen gelten, da ihr bereits veröffentlichtes Material, zum Beispiel Flyer, ja nicht mal eben so wieder einsammeln könnt.

Ich habe euch ganz unten im Dokument ein Beispiel, wie so etwas für eine feste Gruppierung aussehen kann, mal angehängt. Bei der Anmeldung zu einer Ferienfrezeit könnte es in etwa so aussehen:

Bitte ankreuzen:

O Wir sind damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen unseres Kindes, die während der Ferienfreizeit erstellt wurden, auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM, USB-Stick…) nach der Ferienfreizeit zur Verfügung gestellt werden.

O Wir sind damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen unseres Kindes, die während der Ferienfreizeit erstellt wurden, zur Gestaltung von Flyern und Plakaten zukünftiger Fahrten verwendet werden. Außerdem dürfen die Fotos zur Berichterstattung in der örtlichen Presse genutzt werden.

Diese Bilder darfst du nutzen

Um eure Flyer schön zu gestalten habt ihr drei Möglichkeiten. Entweder ihr verwendet…

  1. …eure eigenen Bilder ohne abgebildete Personen.
  2. …eure eigenen Bilder mit abgebildeten Personen, die ihr Einverständnis zur Veröffentlichung auf einem Flyer gegeben haben (siehe oben).
  3. …Bilder aus dem Internet und der Urheber hat euch gesagt, dass ihr diese Bilder verwenden dürft.

Die ersten beiden Punkte dürften ja recht einleuchtend sein. Aber wie mit Nummer drei umgehen?

Ganz einfach: Es gibt Portale im Internet, da werden Bilder von ihren Fotografen veröffentlicht. Und auf manchen Portalen erlauben die Fotografen eine Nutzung dieser Werke. Ich habe in einem anderen Artikel bereits einmal eine Liste solcher Quellen veröffentlicht, die ich mit wenigen Änderungen einfach mal hier hinein kopiere:

  • Pixelio: Eine lizenzfreie Datenbank. Für nicht-kommerzielle Zwecke kann man alle Bilder nutzen, sofern man Autor und Quelle angibt. Bearbeitungen sind nicht immer erlaubt. Hier müsst ihr euch vorher die Lizenzen genauer anschauen.
  • Pixabay: Hier könnt ihr alle Grafiken und Bilder nutzen, ohne auch nur irgendetwas beachten zu müssen. Denn die Autoren der Bilder haben dem explizit zugestimmt.
  • openclipart: Eine Sammlung an Grafiken. Auch diese dürft ihr ohne Bedingungen nutzen, denn die Autoren der Bilder haben dem explizit zugestimmt.
  • Wikipedia / Wikimedia Commons: Auch hier kann man alle Bilder nutzen. Allerdings unter sehr unterschiedlichen Bedingungen. Manchmal muss man gar nichts angeben, manchmal nur den Autoren, manchmal auch die Lizenz oder Quelle. Wer hier Bilder nutzt, soll das gerne tun, sich aber vorher gründlich informieren, was er beachten muss. Also eher etwas für Profis.

Wichtig: Bei all diesen Portalen kann einfach jeder einfach so seine Bilder hochladen. Diese werden zwar teilweise manchmal überprüft, aber niemand gibt dir die Garantie, dass du diese auch wirklich nutzen kann. Treibt also jemand Schabernack und lädt fremde Bilder auf einer dieser Plattformen hoch, so schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und du müsstest dich trotzdem einer Urheberrechtsverletzung schuldig bekennen. Den Schadenersatz müsste aber dann wahrscheinlich dein Träger, also zum Beispiel dein Verein oder deine Kirchengemeinde, übernehmen.

Und natürlich gibt es noch viele weitere Plattformen mit Fotos, die du nutzen kannst. Habe ich eine wichtige Quelle vergessen, die du immer gerne nutzt? Oder bist du nicht sicher, ob du eine Quelle nutzen darfst? Schreib einfach einen Kommentar und ich schaue es mir mal an.

Fazit

Ja, der Umgang mit Fotos ist in der Jugendarbeit manchmal komplizierter als man es sich wünscht. Aber ist ja für den guten Zweck, denn schließlich geht es um die Rechte der Teilnehmer und natürlich auch deiner eigenen. Wenn du aber den guten Geschmack wahrst, vorher um Erlaubnis fragst und dir diese am besten schriftlich geben lässt, dann lassen sich die meisten Gefahren ganz gut umschiffen.

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