Muster des Personalausweis

Als Pfand den Personalausweis

Es war ja lange Jahre Usus und auch ich war erstaunt, als ich letztens über einen Artikel im Internet gestoßen bin, dass das Einbehalten des Personalausweises nicht erlaubt ist. Beziehungsweise dass es nicht mehr erlaubt ist, seitdem es den neuen Personalausweis gibt.

Das betrifft natürlich auch uns in der Jugendarbeit, denn häufig wird zum Beispiel bei Partys der Personalausweis von Minderjährigen einbehalten, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig die Feier verlassen. Auch und gerade in Verbindung mit den sogenannten Mutti-Zetteln, zu denen ich mich aber später einmal in einem eigenen Artikel zuwenden werde. Ganz banal aber auch als Pfand bei der Ausgabe von Tischtennisschlägern oder Fußbällen oder Gesellschaftsspielen tat der Personalausweis als Sicherheit, dass eben jene Dinge den Weg auch wieder zurückfinden, gut seinen Dienst.

Dieser Artikel spiegelt nicht mehr die aktuelle Gesetzeslage wieder!

Alles nicht mehr erlaubt. Auch nicht, wenn jemand noch den alten Personalausweis besitzt. Stattdessen muss jetzt wohl öfter die immer weniger vorhandene Armbanduhr oder gleich ihr Ersatz, das Smartphone, herhalten.

Hintergrund

Pfand ist übrigens nicht das richtige Wort. Es müsste eigentlich Sicherheit heißen. Warum das so ist erklärt der bereits oben verlinkte Artikel.

Die neue Regelung kam natürlich nicht ohne Grund und dieser liegt in den Neuerungen des neuen Personalausweis begründet. Er enthält einen RFID-Chip, vielleicht kennst du das bereits von deinem Smartphone, aber ganz sicher – wenn auch vielleicht nicht bewusst – von manchem Sicherheitssiegel an Hose oder T-Shirt. Mittels dieses Chips hält der Ausweis zum Beispiel zur Identifikation im Internet oder sonst ganz lustigem Zeug her. Die Bundesdruckerei hat da mal einen Wettbewerb gemacht.

Auf jeden Fall hat der Gesetzgeber wohl die Befürchtung, dass man mit einem fremden Personalausweis nun Unsinn anstellen kann. Die enthaltenen Sicherheitsfunktionen sollen das zwar eigentlich verhindern und es ist, zumindest mir, auch kein Angriff bekannt, der das ausnutzen könnte, aber naja… Entscheidet jetzt selbst, ob ihr den Personalausweis oder euer Smartphone als Pfand hinterlasst. Ersteres ist zwar verboten, es kostet dem, der das Pfand verlangt, auch kein Bußgeld. Vielleicht ist die Armbanduhr ja doch wieder die beste Lösung.

2 thoughts on “Als Pfand den Personalausweis

  1. Markus says:

    Tja, versuch mal mit einer Armbanduhr in eine Kaserne der Bundeswehr zu kommen :D. Dort ist es nach wie vor so, dass man als Besucher seinem Personalausweis abgeben muss.

    • Stimmt. Das Gesetz schreibt dazu: „Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.“ (§ 1 Abs. 1 PAuswG)

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